| Ausbildung / Weiterbildung |
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Allgemeines – für alle Aus- und Weiterbildungsgänge Leitbild Ziel der Aus- und Weiterbildung Ablauf Theorie Lehrtherapie Praxis Supervision Gruppensupervision Bewerbung Bewerbungsfristen Kosten Probleme Prüfungsordnung für das Vorkolloquium und das Kolloquium Institutswechsel Leitbild Offenheit: eine Dozentenschaft, die theoretisch offen und neugierig ist und gern offene und neugierige Kandidaten unterrichtet: unser integrativer Ansatz. Schulenübergreifende psychoanalytische Ausrichtung: Wir sind theoretisch in einer schulenübergreifenden Psychoanalyse und Tiefenpsychologie verankert. Praxisorientierung: Unsere Supervisoren und Dozenten sind erfahrene Praktiker der Psychotherapie und Psychoanalyse. Wir wollen unsere Kandidaten zu kompetenten Behandlern ausbilden. Wertschätzung: der psychotherapeutischen und psychoanalytischen Arbeit in den verschiedenen Settings und Altersstufen. Die berufliche Aus- und Weiterbildung zum Psychotherapeuten oder Psychoanalytiker ist ein wichtiger Schritt, sie will sorgfältig erwogen und geprüft werden. Daher haben wir Ihnen hier umfangreiche Informationen über unser Angebot dargestellt. Die APH bietet berufsbegleitende Aus- bzw. Weiterbildung in Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und Psychoanalyse an. Wir sind staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut (nach PTG), von der Ärztekammer Hamburg zur Weiterbildung berechtigt und Freies Institut der DGPT. Die Weiter- und Ausbildung erfolgt für Ärzte sowie Psychologen und Pädagogen in einheitlichen Seminaren, auch wenn – bedingt durch die verschiedenen Weiterbildungsgänge – die Anforderungen in einzelnen Details der Richtlinien unterschiedlich sind. Wir haben immer wieder die Erfahrung gemacht, dass die unterschiedlichen Berufsgruppen einander sehr bereichern und sich gegenseitig anregen. Die berufsbegleitende, curriculare Aus- und Weiterbildung besteht aus drei Teilen. Der Theorie in den verschiedenen Seminaren, der Praxis in der Befunderhebung und in der psychotherapeutischen Krankenbehandlung unter Supervision und mit speziellen Fallseminaren sowie der Lehrtherapie, die die Aufmerksamkeit für unbewusste innerseelische Abläufe des Kandidaten fördern soll und eine intensive Erfahrung mit dem angewandten Verfahren ermöglicht. Die Inhalte der Lehrtherapie unterliegen einer strikten Schweigepflicht. Sie gehen nicht in die Beurteilung ein Die Inhalte der Lehrveranstaltungen werden von in Praxis und Theorie erfahrenen Therapeuten vermittelt. Inhaltliche Schwerpunkte können im Bereich der Objektbeziehungstheorie und der modernen Selbstpsychologie gewählt werden. Die Aus- und Weiterbildung zum Psychotherapeuten ist ein spezifischer Sozialisations- und Entwicklungsprozess, den wir in die Vermittlung psychotherapeutischer und psychoanalytischer Inhalte einbeziehen. Wir fördern die kritische und engagierte Auseinandersetzung, auch innerhalb der Lehrtherapie. Eigeninitiative, Einsatz und Verantwortung sind gefordert und werden gefördert. Ziel der Aus- und Weiterbildung Der Abschluss der Aus- und Weiterbildung soll Sie befähigen, eigenständig und selbstverantwortlich tiefenpsychologische und/oder analytische Psychotherapien durchzuführen. Für eine sozialrechtliche Anerkennung müssen je nach Grundberuf verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Für Ärztinnen und Ärzte gilt die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Hamburg. Für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten gilt die PsychTh-APrV. (Homepage Landesprüfungsamt). Für die Ausbildung zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/en gilt die PsychTh-KJAPrV (Homepage Landesprüfungsamt). Für die Aus- oder Weiterbildung zur Psychoanalytikerin oder zum Psychoanalytiker gilt zusätzlich die Weiterbildungsordnung der DGPT, das Kolloquium findet an der Akademie für Psychotherapie und Psychoanalyse statt. Ablauf Die Aus- und Weiterbildung hat zwei Stufen, den Grundkurs und den Klinischen Kurs, die von einer Zwischenprüfung getrennt werden. Das Bestehen der Zwischenprüfung erlaubt die Durchführung eigener psychotherapeutischer Behandlungen unter Supervision. Theorie Die theoretischen Seminare sind unterschiedlich je nach Aus- oder Weiterbildungsgang. Die meis-ten Seminare werden von verschiedenen Berufsgruppen besucht. Wir haben die Erfahrung ge-macht, dass dieses Vorgehen die Kommunikation und Erfahrungsbreite fördert. Die Hauptseminare wiederholen sich alle 4 Semester, so ist gewährleistet, dass alle Inhalte gelehrt werden. Das Seminarprogramm ist aufgeteilt in einen Grundkurs und einen klinischen Kurs.. Der klinische Kurs beginnt nach der Zwischenprüfung, nach der Behandlungen unter Supervision statt-finden. (Abkürzungen: TP tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, PA: Psychoanalyse, KJP: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie)
Lehrtherapie Die Lehrtherapie ist ein wichtiger Bestandteil der Aus- und Weiterbildung. Sie soll daher die Aus- oder Weiterbildung in der Regel begleiten. Sie können einen Lehrtherapeuten oder -analytiker aus unserer Listen auswählen. Auswärtige Lehrtherapie: Die Lehrtherapeuten der Institute der Gemeinsamen Kommission (AEMI; MBI, DPG-Institut) erkennen wir an. Für Lehrtherapeuten anderer Institute gilt: bei Psychoanalyse ist die Anerkennung als DGPT Lehranalytiker erforderlich, bei Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie gehen wir von den Regeln der Hamburger Ärztekammer aus: Hier werden gefordert: Anerkennung der Zusatz-Weiterbildung Psychoanalyse oder kontinuierliche psychodynamische Einzelselbsterfahrung von mindestens 250 Stunden Dauer und mindestens 3 Langzeit-Psychotherapiebehandlungen mit jeweils 150 Sitzungen unter kontinuierlicher Supervison. Wir schließen dann mit diesem auswärtigen Lehrtherapeuten eine Vereinbarung. Wenden Sie sich hierfür bitte an den Geschäftsführer. Praxis Im Grundkurs sollen Sie psychodynamische Diagnostik und Indikationsstellung zur Psychotherapie lernen: hierzu sind neben dem Besuch des Erstinterviewseminars eigene Patientenuntersuchungen, die supervidiert werden, vorgesehen. Im Klinischen Kurs behandeln Sie Patienten unter Supervision. Die Aus- oder Weiterbildung an der APH wird abgeschlossen mit einer ausführlichen, schriftlichen Falldarstellung, die vom Institut angenommen werden muss. Beim Kolloquium stellt der Kandidat Ausschnitte aus einem Fall dar. Das Kolloquium hat keinen Prüfungscharakter, vielmehr wollen wir die Arbeit des Kandidaten zum Ende der Aus- und Weiterbildung gemeinsam würdigen und das Zertifikat überreichen. Das Zertifikat der APH ersetzt nicht die Prüfungen, die für Ärzte in der Weiterbildungsabteilung der Ärztekammer und für Psychologen und Pädagogen vor dem Landesprüfungsamt stattfinden. Wir können keine sozialrechtlichen Anerkennungen aussprechen! Daher müssen Sie immer die Regeln Ihres speziellen Aus- bzw. Weiterbildungsziels kennen und beachten. Supervision Die Behandlungen werden von unseren Supervisoren, die in der Regel selbst viele Jahre Berufserfahrung aufweisen, supervidiert. Mindestens 75 Stunden (Psychoanalyse 150 Stunden) werden dabei in Einzelsupervision absolviert (dies gilt für Ausbildung nach PTG, für Ärzte TP oder KJP gelten ggf. andere Zahlen). Gruppensupervision ist möglich. Gruppensupervision Der zusätzlich Lerneffekt kann beträchtlich sein – Kandidaten hören vom Behandlungs- und Supervisionsprozess der anderen Kandidaten auf sehr intensive Weise. Eine Gruppensupervision umfasst bis zu 4 Kandidaten. Jeder Kandidat bringt einen Patienten in die Gruppe ein. Achtung: Einzelsupervision muss im Umfang von mindestens 75 Stunden nachgewiesen werden (Psychoanalyse mindestens 150 Stunden). Die Sitzungen umfassen eine Stunde in der Woche, sie können verschieden verteilt sein: wöchentlich eine Stunde, 14 tätigig eine Doppelstunde, dreiwöchentlich drei Stunden oder vierwöchentlich mit einem 4 – Stundenblock statt (bei kleineren Gruppen entsprechend weniger). Dies ist mit dem Supervisoren zu vereinbaren. Sie bekommen alle Stunden als Supervision bescheinigt. Da Sie einen Patienten in diese Gruppe einbringen, ist gewährleistet, dass die Behandlungen ausreichend dicht supervidiert sind. Insgesamt. erhöht sich auf diese Weise die Gesamtmenge der Supervision – sie arbeiten 4 Stunden in der Supervision mit und bekommen eine Stunde davon für Ihre Behandlung. Die Gruppensupervisions-Doppelstunde kostet 40 – 50 € je Teilnehmer (andere Frequenzen ädaquat). Bewerbung Schriftlich benötigen wir eine Bewerbung mit Lebenslauf und Kopien der beruflichen Dokumente (Approbation, Diplom, ggf. Facharzturkunden etc.) von Ihnen. Dann verabreden Sie sich bitte für zwei (kostenpflichtige) Bewerbungsinterviews mit Mitgliedern der zuständigen Fachgruppe (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie -KJP ) bzw. zwei Lehrtherapeuten/analytikern (bei den Erwachsenentherapeuten). Für die Annahme der Bewerbung sind zwei positive Voten erforderlich. Bei Uneinigkeit kann ein drittes Votum eingeholt werden. Außerdem benötigen wir die Annahme zur Lehrtherapie durch einen Lehrtherapeuten. Danach kann ein Aus- bzw. Weiterbildungsvertrag abgeschlossen werden. Bewerbungsfristen Für die TP Erwachsene: Ende Februar und Ende August Für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie: Ausbildungen nach PTG beginnen nur zum Winter-semester. Weiterbildungen für Ärzte und Psychotherapeuten auch zum Sommersemester. Für Psychoanalyse: Jederzeit. Kosten Die Aus-/Weiterbildung ist mit Kosten verbunden. Die Semestergebühren betragen z. Zt. (Wintersemester 2010) 380,- € Kinder und Jugendlichenpsychotherapie und Tiefenpsychologie (doppelt) 420,- € Hinzu kommen Honorare für Lehrtherapie sowie für Aufnahmegespräche und Supervision an (z.Zt. jeweils 80 € pro Sitzung, nach individueller Vereinbarung +/- 10 %). Sie können im praktischen Teil der Aus- und Weiterbildung mit Einahmen rechnen: Sie erhalten für die von Ihnen durchgeführten Behandlungsstunden unter Supervision eine Vergütung. Eine genaue Darstellung der Kosten und Ihrer Einnahmen finden Sie unten bei den einzelnen Aus- und Weiterbildungsgängen. Probleme Natürlich kann es auch Probleme während einer Aus- oder Weiterbildung geben. Psychotherapie ist schwierig, ein mitunter verunsicherndes Fachgebiet, in dem die Veränderungen und Erfolge schwer zu verifizieren sind. Die Zusammenarbeit mit den praxiserfahrenen Supervisoren soll hier weiterhelfen. Die Supervisoren entscheiden über die Eignung und damit auch über den Fortgang und Abschluss der Aus- oder Weiterbildung. Mitunter können hierbei auch Probleme oder Konflikte auftreten. Die meisten Konflikte lösen sich mit vermehrten oder veränderten Anstrengungen oder mit einem Wechsel zu einem anderen Supervisor. Wir sind natürlich an erfolgreichen Aus- und Weiterbildungen unserer Kandidaten interessiert. Für Konfliktfälle und für Situationen, in denen die Eignung von den Supervisoren bezweifelt wird, werden die Supervisoren das offen mit den Kandidaten besprechen und nach Lösungen suchen. Darüberhinaus haben wir eine vermittelnde Instanz: der Vertrauensausschuss kann im Konfliktfall oder bei einer notleidenden Aus- oder Weiterbildung von den Kandidaten angerufen werden. Die endgültige Entscheidung über die Eignung fallen dann die Unterrichtsausschüsse oder Fachgruppen nach der Anhörung des Vertrauensausschusses. Prüfungsordnung für das Vorkolloquium und das Kolloquium Vorkolloquium: 1. Voraussetzung für die Zulassung zum Zwischenkolloquium sind: 15 Erstinterviews (EI) sind bei mindestens 2 Supervisoren zu supervidieren und zu dokumentieren. [Psychoanalyse: 20 Interviews, mindestens ein Supervisor TP, einer PA, Psychoanalyse für Psycho-therapeuten: 10 weitere Interviews. ] Außerdem muss ein 2-semestriges Erstinterview-Fallseminar absolviert worden sein. Die positiven Voten der Supervisoren und Erstinterview-Seminarleiter wer-den vorgelegt, eine Beurteilung ist erst nach frühestens 5 supervidierten Erstinterviews fällig. Es ist nachzuweisen, dass die Lehrtherapie seit mindestens 40 Stunden wahrgenommen wurde. (TP und KJP) Außerdem braucht es den Nachweis über belegte Seminare Entwicklungspsychologie und Neuro-senlehre über jeweils mindestens 2 Semester. 2. Die Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgt für TP beim Geschäftsführer (Herr Augustin), der die Vollständigkeit der Unterlagen prüft und den Un-terrichtsausschuss darüber benachrichtigt. Dieser koordiniert dann Kandidaten, prüfende Dozenten und Prüfungstermine. PA: beim Unterrichtsausschuss PA. für KJP: bei der Fachgruppe KJP. 3. Die Prüfung findet als Gruppenprüfung statt mit höchstens vier Prüflingen. [Psychoanalyse für Psychotherapeuten: das 10. Interview ist die Prüfung mit beiden Supervisoren] 4. Meldefrist für das Vorkolloquium TP: 31. März für das Frühjahr und 30. September für die Herbstprüfung. Kolloquium Nach Vorlage der notwendigen Nachweise (Theorie, Technik- und Fallseminare, Behandlungen unter Supervision, Eignungsvermerke der Supervisoren, Lehrtherapie) bei der Geschäftsführung wird ein Antrag auf das Abschlusskolloquium an die Sprecher der Fachgruppe gestellt. Außerdem wird der Fallbericht eingereicht, der zur Prüfung beim Landesprüfungsamt oder der Ärztekammer herangezogen wird - er dient als Grundlage des Kolloquiums. Der Fallbericht muss vom Supervisor angenommen worden sein. (Für den DGPT Abschluss muss der Fallbericht vom Prüfungsausschuss diskutiert und angenommen worden sein.) Das Kolloquium hat keinen Prüfungscharakter, sondern verläuft im Sinne eines kollegialen Gespräches. Darüber hinaus kann es die Funktion haben, auf die Kammerprüfung bzw. staatliche Prüfung vorzubereiten. Dauer: 45 - 60 Minuten je Kandidat. Die Kandidaten stellen einen Ihnen wichtigen Aspekt der Behandlung (unter konfliktdynamischen und behandlungstechnischen Aspekten) eines der supervidierten Fälle vor. Dieser Vortrag dauert etwa 15 Minuten. Anschließend wird er im Sinne eines kollegialen Fachgesprächs unter Leitung eines von dem Kandidaten frei zu wählenden Moderators diskutiert. Der Abschluss in der APH hat nicht die Approbation zur Folge. Diese wird erst möglich durch die staatliche Prüfung. Sie ersetzt für die Ärzte auch nicht die Prüfung vor der Ärztekammer. Im Anschluss an das Kolloquium erhalten die Kandidaten eine Urkunde über den Abschluss der Ausbildung in der APH. Es gibt einen Umtrunk. Institutswechsel Bei einem Umzug oder aus anderen Gründen kommen Kandidaten aus anderen Instituten zu uns. Hier müssen einige Aspekte geklärt werden: Welche Aus- oder Weiterbildungsanteile können von uns anerkannt werden? Bei Ausbildungen nach dem PTG wird hier eine (kostenpflichtige) Bescheinigung ausgestellt wer-den, die vom Landesprüfungsamt anerkannt werden muss. Vor der Zulassung zu Behandlungen unter Supervision ist in der Regel die nähere Kenntnis eines Kandidaten nötig. Bei einem Institutswechsel ist der Nachweis des sofortigen Beginns der Lehrtherapie erforderlich. |
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