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Für ärztliche Psychotherapie gibt es verschiedene berufsrechtliche Zugänge. Die Hamburger Ärztekammer hat in der Weiterbildungsordnung die Voraussetzungen für die Gebiete und Zusatztitel festgelegt. Unser Institut, die Supervisoren und Lehrtherapeuten sind von der Ärztekammer Hamburg zur Weiterbildung zugelassen und besitzen die erforderlichen Berechtigungen. Für alle Weiterbildungsgänge sind theoretische Seminare, psychotherapeutische Behandlungen unter Supervision und Selbsterfahrung in einer Lehrtherapie erforderlich – dies bieten wir in unserem Curriculum an. Bewerber können in jedem Semester mit der Weiterbildung beginnen. Die Ärztliche Weiterbildung soll ab 2 007 durch sogenannte Logbücher dokumentiert werden, die beim Antrag auf Prüfung vorgelegt werden müssen. Sie finden diese im Internet unter: Logbücher .
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