| Kinder- und Jugendpsychotherapie |
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Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut (tiefenpsychologisch fundiert) Curriculum Kosten Wir bieten für Diplom-Psychologen (mit dem Fach Klinische Psychologie), Diplom-Pädagogen und Diplom-Sozialpädagogen eine berufsbegleitende Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie für Kinder und Jugendliche an. Für ein Studium nach Bologna-Regeln ist ein Master-Abschluss gefordert. Voraussetzung ist eine dreijährige, möglichst kontinuierliche berufliche Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Diese Erfahrung soll spätestens mit Beginn des praktischen Teils der Ausbildung erworben sein. Es werden die Inhalte für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten gemäß Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und deren Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (KJAprV) über 10 Semester unterrichtet. Ein Teil der Grundlagenseminare wird im Verbund mit den anderen Instituten der Gemeinsamen Kommission (AEMI, MBI, DPG, Uni-Institut) gelehrt. Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vor dem Landesprüfungsamt abgeschlossen. Der Begriff Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist eine deutsche Erfindung, denn diese Methode wurde bei der Aufnahme der Psychotherapie in die kassenärztliche Versorgung eingeführt. International ist der Begriff psychodynamische Psychotherapie üblich. Tiefenpsychologie arbeitet mit dem Theoriefundus der Psychoanalyse. Allerdings werden begrenzte Therapieziele gesetzt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, auf bestimmte Konflikte zu fokussieren und die Regression zu kontrollieren. Die Schwierigkeiten im Hier und Jetzt stehen im Vordergrund der Arbeit. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist in Deutschland in der kassenärztlichen Versorgung das am häufigsten eingesetzte Verfahren. Spezielle Seminare der KJTP betreffen zwei besondere Dimensionen, die bei der Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen zu beachten sind, und zwar das jeweilige Entwicklungsniveau der Trieb- und Ich-Entwicklung in einem phasenspezifischen Entwicklungsmodell sowie die aktuellen familiären und systemischen Bezüge, in denen das Kind bzw. der Jugendliche aufwächst unter familiendynamischen Gesichtspunkten. Unter Berücksichtigung der drei generellen Wirkfaktoren der Psychotherapie, zu denen die Persönlichkeit der Therapeutin bzw. des Therapeuten, die Methodensicherheit und das Arbeitsbündnis gehören, sollen für die psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung Bedingungen geschaffen werden, die den Aus- und Weiterbildungsteilnehmern Raum für ihre Persönlichkeitsreifung und für die Entfaltung kreativer Fähigkeiten gewähren und sie von der Sinnhaftigkeit und der Wirksamkeit psychoanalytischer Erkenntnisse und Interventionen überzeugen. Die Selbsterfahrung im Rahmen der Lehrtherapie ist ebenso bedeutsam wie die Methodensicherheit und Supervision der Behandlungserfahrungen sowohl einzeln als auch in der Gruppe. Hinsichtlich der Methodensicherheit muss bedacht werden, dass die Behandlungsangebote in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sehr komplex und differenziert sind und vor allem integriert sein müssen; komplex, weil sie sowohl das Kind bzw. den Jugendlichen als auch dessen Familie behandelt und differenziert, weil die unterschiedlichen Ich-Strukturen und phasenspezifischen Entwicklungsniveaus unterschiedliche Parameter erfordern; diese zu integrieren wird eine wichtige Kunst im Erwerb der tiefenpsychologisch fundierten psychotherapeutischen Fähigkeiten sein. Die Befähigung zur Durchführung von Eltern-Säuglings- bzw. Eltern-Kleinkind-Psychotherapien ist ein integraler Bestandteil der Aus- und Weiterbildung in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Curriculum Die Ausbildung nach PTG umfasst mindestens 4 200 Stunden: 1 200 Stunden Psychiatrisches Praktikum (Psychiatrische Klinik) 600 Stunden Psychosomatisches Praktikum (Psychotherapeutische Klinik oder Praxis) 600 Stunden Seminare 200 Stunden Lehrtherapie 600 Stunden Krankenbehandlungen (Obergrenze 800 Stunden) 150 Stunden Supervision. 100 Stunden Erstinterviews (15 Interviews mit Supervision, Bericht und Vermittlung, pauschal) 100 Stunden Berichterstellung für die Berichte an den Gutachter 100 Stunden für die Erstellung der 6 Fallberichte zum Abschluss der Ausbildung 10 Stunden für die Zwischenprüfung 20 Stunden für das interne Kolloquium Es bleibt ein freier Rest von 520 Stunden. In dieser Zeit kann mehr Lehrtherapie, mehr Seminare, mehr Krankenbehandlung unter Supervision oder auch Literaturstudium durchgeführt werden. Für die Praktika können wir Ihnen geeignete Einrichtungen nachweisen: ein klinisches kinder- und jugendpsychiatrisches Praktikum von 1 200 Stunden sowie ein kinder- und jugendpsychosomatisches Praktikum von 600 Stunden in einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung bzw. Lehrpraxis der APH. Leider zahlen die meisten Kliniken für die Praktika kein Salär – wir hoffen sehr, dass sich das in Zukunft noch ändert und haben uns gemeinsam mit den anderen Instituten dafür eingesetzt. Wenn Sie eine Stelle als Psychologe oder Pädagoge an einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klink haben, sind wir gerne bereit, die notwendigen Vereinbarungen abzuschließen, damit diese Stelle als Praktikum anerkannt wird. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Geschäftsführer. Lehrtherapie: In der Regel die Weiterbildung begleitend, die Frequenz wird zwischen Lehrthera-peuten und Kandidat vereinbart (eine oder mehrere Wochenstunden). Praxis: Die Ausbildung beginnt mit dem Praktikum zur Säuglingsbeobachtung bzw. der Beobachtung früher Eltern-Kind-Interaktionen und der Erstellung von 15 Erstinterviews; die Erstinterviews umfassen in der Regel jeweils 3 diagnostische Sitzungen, danach wird ein schriftlicher Bericht erstellt und es findet eine Zweitsicht bei einem Supervisor statt; die Zweitsichten sollten bei mindestens 2 verschiedenen Supervisoren vorgestellt werden. Krankenbehandlung unter Supervision: 6 Fallberichte müssen von den Supervisoren bescheinigt werden, zwei Fallberichte (ca. 10 Seiten) werden an das Landesprüfungsamt eingereicht, sie dienen als Grundlage der Prüfung. Theorie Das Curriculum umfasst 10 Semester und 600 Stunden Seminar. Die Aus- und Weiterbildung beginnt mit der einführenden Propädeutik: Übungen zur Psychodynamik 1 + 2. Dieses Seminar soll Sie in Thema und Institut einführen. Die theoretischen Grundlagenseminare haben verschiedene Themen der Tiefenpsychologie: u.a. Allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Entwicklungspsychologie, Psychoanalytische Persönlichkeitslehre, Krisenintervention, Suizidalität, Psychosomatik, Psychotherapie in verschiedenen Lebensaltern, Frühe Störungen Borderline, Narzissmus. Praxisseminare: Ab dem 2. Semester besuchen Sie die Erstinterviewseminare und nach der Zwischenprüfung die Fallseminare und die Seminare zur Behandlungstechnik. Themen der vertiefenden fakultativen Ergänzungsseminare sind u.a. Selbstpsychologie, Traumatherapie und Bindungstheorie. Der Besuch zusätzlicher Themenseminaren ist möglich. Dazu kommen KJP-spezifische Themen wie spezifische Diagnostik, Säuglingsbeobachtung, Elternarbeit. Liste der Seminare(pdf) Vor der Zwischenprüfung Zeit Montag Donnerstag 19.00 Grundlagen Theorie KJP Grundkurs 20.30 Grundlagen Klinisch Nach der Zwischenprüfung Zeit Dienstag Donnerstag 20.30 Themenseminare KJP Klinischer Kurs Kosten Die Kosten sind unterschiedlich je nach Ausbildungsverlauf und nach den allgemeinen Bedingun-gen. Sie können nur überschlägig kalkuliert werden. (Daher sind alle Angaben ohne Gewähr) Die Semestergebühren betragen z. Zt. 380 € in 10 Semestern: 3 80 € 150 – 200 Stunden Lehrtherapie (80 € +/- 10 %). kosten also: 12 000 - 16 000 € (+/- 10 %) Supervisionskosten der 15 Erstinterviews: ca. 1 200 € Einnahmen: Bei Abrechnung über unsere Ambulanz können Sie derzeit ungefähr (abhängig von veränderlichen Punktwerten und Abgaben) rechnen mit einer Einnahme von 73 € je Stunde (abzüglich ggf. Raumkosten, Versicherungskosten etc. und jede 4. Stunde eine Su-pervisionsstunde mit ca. 80 €). Bei 600 Stunden: Einnahmen von 43 800 € bei ca. 12 000 € Supervisionskosten: 31 800 € |
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