| Doppelte Ausbildung PP und KJP |
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Doppelte Ausbildung zum Psychologischen und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten Diplom Psychologen, die sowohl Erwachsenen als auch Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten werden möchten, haben zwei Weg, auf denen sie dies erreichen können. Der einfachere Weg ist es, die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten zu absolvieren und die Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugendpsychotherapie für Psychotherapeuten (siehe dort). Die Prüfung zur Approbation vor dem Landesprüfungsamt erfolgt mit Erwachsenenfällen. Zuständig sind in jedem Fall beide Fachgruppen für ihren jeweiligen Bereich. Achtung: Wer eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten macht, kann später nicht ohne eine weitere Ausbildung auch Psychologischer Psychotherapeut werden! Wer beide Titel erwerben möchte, muss beide Ausbildungen machen, die Ausbildungsgänge sind oben beschrieben Es gibt allerdings Überschneidungen, also Ausbildungsanteile, die in beiden Bereichen angerechnet werden: 1) Selbsterfahrung und theoretische Ausbildung (A-Grundkenntnisse 5-12) sind einmal zu absolvieren. 2) Theoretische Ausbildung (A-Grundkenntnisse 1-4 sowie Vertiefte Ausbildung) sind in beiden Bereichen besuchen. 3) Erstinterviews sind in beiden Bereichen abzuleisten. 4) Von den 600 Stunden Behandlungen unter Supervision maximal 200 Stunden der PP Ausbildung im KJP Bereich – also mindestens 400 Stunden Erwachsenenbehandlung und 600 Stunden KJP Behandlungen. In beiden Bereichen sind je 6 Fälle zu behandeln und je 2 Fälle zur Prüfung einzureichen. In beiden Fächern sind Prüfungen abzulegen. 5) Praktische Tätigkeit (Psychosomatik Praktikum) muss nur einmal absolviert werden, wenn es im Kinder und Jugendbereich abgeleitet wird (nicht umgekehrt möglich). 6) Praktische Tätigkeit (Kinder- und Jugend-Psychiatriepraktikum: 1200 Stunden). Erwachsenenpraktikum in der Erwachsenen-Psychiatrie: 300 Stunden werden anerkannt: also 900 Stunden, die nicht in der KJ-Psychiatrie gemacht werden dürfen.
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